01.08.2018
Auch Krebspatienten können verreisen – sofern es der Gesundheitszustand zulässt und die Urlaubsreise frühzeitig und sorgfältig geplant wird. „Wir empfehlen Patienten und Angehörigen, vor einer Reise in jedem Fall mit dem behandelnden Arzt zu sprechen“, rät Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes. Der Arzt wisse, welche Medikamente mitzunehmen sind, wie diese das Klima am Urlaubsort vertragen und ob es dort vergleichbare Mittel gibt, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Wichtig sei, die Beipackzettel mitzunehmen. „Sie enthalten Angaben in international gültiger Form und können im Ernstfall hilfreich sein.“ Auch Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen in kleinen Mengen in viele Länder mitgenommen werden – vorausgesetzt, der Arzt stellt eine Bescheinigung aus, die das Gesundheitsamt beglaubigt.
Rechtlich sind aus Sicht des DKFZ vor allem zwei Punkte zu klären: ob berufstätige Krebspatienten die Reise auch bei Krankschreibung antreten dürfen und wie weit der Schutz der Krankenversicherung im Ausland reicht. Hier rät das Krebsforschungszentrum in jedem Fall zur Rücksprache mit Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Arbeitsrechtlich sei für eine Urlaubsreise trotz Krankschreibung beispielsweise Voraussetzung, dass diese den Heilungsprozess nicht verzögert. Mit der Krankenversicherung sei zudem zu klären, in welchen Ländern die deutsche Versicherung gilt, wo Ärzte Vorauskasse fordern und ob gegebenenfalls gar keine Kosten von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung könne durchaus sinnvoll sein – für Leistungen, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind. Doch auch hier gelte: vorab mit dem Versicherer klären, ob und inwieweit Beschwerden im Zusammenhang mit der Krebserkrankung mitversichert sind. Der Versicherungsschutz bei Krebspatienten gilt meistens nur für andere auftretende Krankheiten.
Notfallausweis gehört ins Gepäck
Empfehlenswert ist laut DKFZ auch, einen Europäischen Notfallausweis mit sich zu führen. Dieser enthält in neun Sprachen alle wichtigen medizinischen Informationen wie Blutgruppe, Schutzimpfungen, Allergien und Unverträglichkeiten, chronische Krankheiten, Name und Dosierung einzunehmender Medikamente und Notfallkontaktpersonen. Er ist beim Hausarzt, in Apotheken oder beim Bundesanzeiger Verlag für 3 bis 4 Euro erhältlich.
Etwas mehr sollten Krebspatienten im Falle einer Flugreise für die Bestätigung ihrer Flugtauglichkeit investieren. Das Attest, das zwischen 20 und 50 Euro kostet, sichert Betroffene gegen versicherungsrechtliche Schwierigkeiten ab, die beispielsweise durch einen Zwischenfall während einer Flugreise auftreten können. Hier könnten Krebspatienten zur Zahlung von Folgekosten verpflichtet werden. „Auf Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung ist in diesem Fall nicht unbedingt Verlass“, so das DKFZ. Sei das Risiko aufgrund der Erkrankung zuvor bekannt gewesen, sprängen viele Versicherungen nicht ein. Als unbedenklich stufen das Forschungszentrum wie auch das Bundesamt für Strahlenschutz im Übrigen die Strahlenbelastung beim Fliegen ein. „Die Passagiere sind zwar einer gewissen radioaktiven Strahlung ausgesetzt. Für Gelegenheitsflieger, wie es die meisten Krebspatienten sind, kann diese jedoch als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden.“
Weitere Fragen zum Thema Reisen mit Krebs beantwortet der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums täglich von 8 bis 20 Uhr telefonisch unter 0800-420 30 40 oder per E-Mail unter krebsinformationsdienst@dkfz.de.
ke/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/NK