19.10.2011
Seit 1. Oktober können Blutzuckerteststreifen für Typ-2-Diabetiker nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, wenn die Stoffwechsellage instabil ist. Etwa jeder vierte medikamentös behandelte, nicht-insulinpflichtige Diabetiker bekam bislang Blutzuckerteststreifen verordnet. Blutzuckerteststreifen sind zur Therapiekontrolle und -einstellung wichtig, auch weil mit ihnen drohende Unterzuckerungen erkannt und verhindert werden können.
"Insgesamt jeder achte medikamentös behandelte Diabetiker ist von diesem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses betroffen", sagt Professor Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Pharmazie des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI). Der Beschluss sieht Ausnahmeregelungen vor, nach denen der behandelnde Arzt im Einzelfall dennoch Blutzuckerteststreifen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen kann. Schulz: "Viele Diabetiker, die bislang Blutzuckerteststreifen verordnet bekamen, sind von dieser Änderung irritiert."
Erstmals liegen damit Zahlen vor, welcher Anteil der Diabetiker von der neuen Regelung betroffen ist. Das DAPI wertete Rezepte zu Lasten der GKV anonymisiert aus. Im Jahr 2009 erhielten demnach 47 Prozent der Diabetiker Insulin, allein (20 Prozent der Patienten) oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen (27 Prozent). Die anderen 53 Prozent der Diabetiker wurden nicht mit Insulin, sondern mit anderen Medikamenten gegen Diabetes behandelt. Von diesen 53 Prozent der nicht-insulinpflichtigen Typ 2-Diabetikern erhielt jeder Vierte Blutzuckerteststreifen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung in einer Apotheke. Insgesamt war dies also etwa jeder achte Diabetiker.
ABDA