Natascha Koch
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15.12.2020
Silvester wird in diesem Jahr besonders leise ausfallen: Auf belebten Plätzen gilt generell ein Feuerwerksverbot, und der Verkauf von Raketen und Böllern ist untersagt. Damit sollen Krankenhäuser entlasten werden, die jedes Jahr an Silvester und Neujahr zahlreiche Menschen versorgen müssen, die sich durch Feuerwerkskörper verletzt haben. Wer noch Restbestände aus dem vergangenen Jahr zu Hause hat, sollte deswegen ebenfalls darauf verzichten, das Feuerwerk oder die Böller abzubrennen.
Alternativen zu Raketen & Co
Was kann man tun, um im kleinen Kreis trotzdem ein schönes und sicheres Silvester zu feiern? Eine Alternative zu Feuerwerk sind zum Beispiel Knallerbsen, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen und Wunderkerzen: Sie fallen unter das sogenannte Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1) und dürfen - im Gegensatz zu Raketen und Böllern - bereits ab dem 12. Lebensjahr gekauft und verwendet werden. Sie stellen eine deutlich geringere Gefahr dar und auch der Schallpegel ist vernachlässigbar. "Kindern ab zwölf Jahren darf man zutrauen, dass sie Kleinstfeuerwerke unter Aufsicht abbrennen. Doch Achtung: nicht in der Nähe von Gardinen oder anderen leicht brennbaren Textilien oder Papierservietten", rät Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Außerdem gebietet die Vorsicht, immer eine feuerfeste Unterlage wie einen Porzellanteller zu verwenden. Und für den Fall der Fälle: "Immer einen Krug mit Löschwasser bereitstellen", sagt Fischbach.
Was ist, wenn trotz aller Vorsicht doch etwas passiert?
Brandverletzungen sollte man umgehend mit kühlem Wasser oder einem nassen, sauberen Handtuch versorgen. Eiswasser oder Kühlakkus eignen sich nicht, da sie das Gewebe noch mehr schädigen. Nach dem Kühlen die Wunde steril abdecken, damit sie sich nicht entzündet. Bei schwereren Verbrennungen sollte man einen Arzt aufsuchen. Dies gilt bei Säuglingen und kleinen Kindern auch schon bei leichteren Verbrennungen, weil der Verbrennungsbereich im Verhältnis zur kleinen Körperoberfläche immer relativ groß ist.
Tipps zum richtigen Umgang mit Brandwunden gibt es online auf aponet.de.
Nur im kleinen Kreis feiern
Neben dem Feuerwerksverbot gibt es auch deutliche Kontaktbeschränkungen: Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehreren Menschen sind deutschlandweit verboten. Treffen mit Freunden und Verwandten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt, es dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. In vielen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gibt es zudem Ausgangssperren und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Restaurants und Gaststätten haben ebenfalls geschlossen, sie dürfen aber Essen zum Abholen anbieten oder ausliefern.