Gesund leben

Was tun mit belasteten Adventskalendern?

27.11.2012 09:48 Uhr

Laut Stiftung Warentest muss man bei vielen aktuell im Handel befindlichen Schoko-Adventskalendern von einer Belastung mit Mineralölen ausgehen. Wie gefährlich sind diese Stoffe und was kann man als Verbraucher tun, wenn man bereits einen solchen Kalender zu Hause hat?

Schoko-Adventskalender
Geringfügig belastete Schokolade kann verzehrt werden. Am besten so, wie der Kalender es vorsieht: ein Stück am Tag.
© M.Mahone

Bei den Mineralölen handelt es sich um Substanzen, die beim Herstellungsprozess in die Schokolade gelangen, etwa Schmiermittel der Maschinen. Sie können aber auch aus der Verpackung in den Fettbestandteil der Schokolade übergehen - zum Beispiel aus den Kunststoff-Einlagen der Kalender, die die Schokoladenfiguren tragen. Aus dem Pappkarton, der häufig aus Altpapier hergestellt ist, oder aus den Farben, die zum Bedrucken des Kartons verwendet wurden, können ebenfalls solche Stoffe entweichen.

Wie giftig diese Substanzen sind, ist derzeit Gegenstand von Diskussionen. Auch feste Grenzwerte für die Aufnahme mit der Nahrung existieren momentan nicht. Es wird vermutet, dass krebserregende Stoffe darunter sind. Die Experten der Stiftung Warentest raten daher, mit aromatischen Mineralölen belastete Produkte vorsorglich nicht zu verzehren. Schokolade aus Kalendern, die nur gering mit nicht-aromatischen Mineralölen belastet ist, kann nach Einschätzung der Stiftung Warentest hingegen noch gegessen werden - auch von Kindern und ein Stück am Tag, nicht der ganze Kalender auf einmal. Auf jeden Fall ist davon abzuraten, die Schokolade erst nach der Saison zu verzehren. Denn je länger sie sich in der Verpackung befindet, desto eher besteht die Möglichkeit, dass unerwünschte Stoffe in die Süßigkeit gelangen.

Ob Ihr Kalender betroffen ist, können Sie der Übersichtstabelle der Stiftung Warentest entnehmen. Hier sind die getesteten Produkte mit Bildern zu sehen. Wer bereits ein belastetes Produkt erworben hat, kann versuchen, es im Handel zurückzugeben. Eine Rücknahmepflicht besteht zwar nicht, trotzdem zeigen sich viele Händler kulant.

RF

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