14.03.2011
"Leistung der Krankenkasse verdoppelt" und "dadurch Kostenübernahme beim Zahnersatz von bis zu 100 Prozent der Gesamtrechung": So steht es in der Broschüre eines Anbieters von Zahnzusatzversicherungen. Das klingt verlockend. "Selber nichts bezahlen müssen", liest daraus der geneigte Interessent – und irrt. Die Betonung liegt deutlich mehr auf "bis zu" als auf den 100 Prozent.
Dabei ist die Rechnung in diesem Beispiel einfach: Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt je nach Diagnose, zum Beispiel "ein fehlender Zahn", einen festgelegten Betrag. Je nach Reparaturmaßnahme – von Brücke bis Implantat – können die tatsächlich entstehenden Kosten aber erheblich höher liegen. Die Erstattung durch die Zusatzversicherung richtet sich jedoch nach dem Festzuschuss der Krankenkasse und würde dementsprechend immer gleich hoch ausfallen, unabhängig davon welche Art der Behandlung der Zahnarzt durchführt.
Die vollständigen Kosten würde die Zusatzversicherung hier folglich nur übernehmen, wenn der Rechnungsbetrag höchstens doppelt so hoch liegt wie der Festbetrag der Krankenkasse. Meistens übersteigen die Kosten diese Summe jedoch. Und sogar umgekehrt wird ein "Schuh" draus: Zahlt die Krankenkasse nichts, zahlen auch manche Zusatzversicherungen nichts. Logisch, denn dann gibt es ja keinen Betrag, den sie verdoppeln könnten: Zwei mal Null ergibt eben Null.
Weitere Faktoren können eine Erstattung der Leistungen begrenzen: beispielsweise wenn die Zusatzversicherung nur die Kosten nach niedrigeren Regelsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte oder Ärzte übernimmt als tatsächlich in Rechnung gestellt werden. Häufig kommen bei höherwertigen Leistungen auch höhere Regelsätze zum Tragen. Diese Kosten müsste der Patient dann selbst bezahlen. Ein scharfes Auge und pingeliges Nachfragen beim Kleingedruckten hilft hier, nicht auf vermeintliche Vorzüge hereinzufallen.
Leistungen sehr unterschiedlich
Aber es geht auch anders. Besser kommt der Versicherte weg, wenn die Zahnzusatzversicherung ihre Leistungen am tatsächlichen Rechnungsbetrag orientiert. Doch eine Erstattung der kompletten Kosten kann der Versicherte hier ebenfalls nicht erwarten – schon aus "pädagogischen Gründen". "Versicherung zahlt ja" dürfe schließlich nicht als Anreiz missverstanden werden, die Achtsamkeit für die eigene Zahngesundheit aufzugeben, so die Argumentation.
Der prozentuale Anteil, den einzelne Anbieter jeweils übernehmen, weicht sehr stark voneinander ab und reicht von rund 30 bis zu 90 Prozent beim Zahnersatz. Anders sieht es beim Zahnerhalt aus, der sich ebenfalls versichern lässt. So übernehmen einige Versicherer zum Beispiel die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Das rechnet sich für beide: Kosten für teuren Zahnersatz entstehen bei einem gut gepflegten Gebiss häufig gar nicht oder zumindest sehr viel später.
Früh versichern
Je nach Vertrag muss der Versicherte auch eine Wartezeit einkalkulieren: So zahlen viele Versicherungen in den ersten Monaten gar nicht und/oder deckeln ihre Leistungen in den ersten Jahren. Denn versichert werden soll ja nicht, was bereits kaputt ist, sondern ein möglichst intaktes Gebiss. Ein Grund mehr, seine Zusatzversicherung sorgfältig auszuwählen, denn bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter muss man gegebenenfalls mit einer erneuten Wartezeit und/oder einer Begrenzung der Leistungen rechnen.
Einige Versicherer organisieren ihre Zahnzusatzversicherungen ähnlich wie eine Lebensversicherung: Je jünger man sie abschließt, umso niedriger fallen die Beiträge aus. Häufiger sind Zahnzusatzversicherungen jedoch wie eine Schadensversicherung berechnet.
Dass die Beiträge, die für die Versicherungen fällig werden, stark voneinander abweichen, versteht sich durch die Leistungsunterschiede fast von selbst. Sie reichen von rund 10 bis etwa 50 Euro im Monat. Mehrere hundert Euro im Jahr – eine solche Investition will gut überlegt sein. Wenn man mehrere Jahre einbezahlt hat, ohne eine Leistung in Anspruch zu nehmen, wäre es unter Umständen preiswerter gewesen, die Zahnarztrechnungen gleich selbst zu bezahlen. Die Alternative eines Sparbuches kann zumindest von Menschen mit blendend gesunden Zähnen erwogen werden.
Wen allerdings dauernde Zahnfleischentzündungen plagen oder wer bereits mehrere Wurzelbehandlungen hinter sich hat, kann den Abschluss einer Versicherung für sich prüfen. Denn eine Parodontitis erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass früher oder später Zähne ersetzt werden müssen. Und auch, wer bereits früh Füllungen oder Kronen bekommen hat, muss mit zukünftigen Kosten rechnen. Denn kein Zahnersatz hält ewig.
Ruhig die Rosinen picken
Was einem anfangs als unübersichtliches Durcheinander von Kleingedrucktem erscheinen mag, hat auch sein Gutes: Wer die verschiedenen Angebote sorgfältig vergleicht, findet meist seine maßgeschneiderte Versicherung, die nicht einmal die teuerste sein muss. Oft ist sie preiswerter als so mancher "Bauchladen", bei dem man Etliches mitversichert und damit auch mitbezahlt, was man letztendlich nie benötigt: die Brille bei dem einen, eine Heilpraktikerbehandlung bei dem anderen.
Apothekerin Maria Pues