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Apotheken verteilen FFP2-Masken an Risikopatienten

Natascha Koch  |  13.01.2021

Um die Ausbreitung des Coronavirus schärfer zu bekämpfen, erhalten Risikopatienten bis Mitte April FFP2-Masken in Apotheken zu einem geringen Eigenanteil. Dafür benötigen sie Coupons der Krankenkasse. Diese Masken bieten einen besseren Schutz als selbstgenähte Stoff- oder OP-Masken.

Apothekerin mit Maske übergibt eine Tüte an Patienten.
Noch im Dezember soll die Abgabe von kostenfreien FFP-Masken an Risikopatienten in Apotheken starten.
© cekimdeyim/iStockphoto

Im ersten Schritt konnten sich seit Mitte Dezember über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften kostenfrei drei Masken bis zum 6. Januar 2021 in der Apotheke abholen. Dazu genügte die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der genannten Risikogruppen. Hier finden Sie ein vorbereitetes Formular für eine solche Eigenerklärung zum Ausdrucken. 

Mit Beginn des Jahres 2021 erhalten alle Berechtigten zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen:  Vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2021 können einmalig sechs Masken in den Apotheken abgeholt werden, und vom 16. Februar bis zum 15. April noch einmal. Die Anspruchsberechtigten zahlen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.

„Auch FPP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Sie sind kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sein. Aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich. Und diejenigen in der Gesellschaft damit zu versorgen, die besonders von dieser Pandemie betroffen sind – das sollte es uns allen Wert sein“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Wer zu einer Risikogruppe zählt und Anspruch auf kostenfreie bzw. vergünstige Masken hat, hat der Gemeinsame Bundesausschuss Anfang Dezember 2020 in einer Stellungnahme festgelegt. Rund 27 Millionen Bürger in Deutschland zählen dazu.

Quelle: Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vom 14.12.2020

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