Das gelbe Heft bekommen Eltern nach der Geburt im Krankenhaus, und wird später dem Kinderarzt bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt. Zehn dieser Untersuchungen, abgekürzt U, sind zwischen der Geburt und dem 14. Lebensjahr vorgesehen. Sie dienen der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen.
U1 bis U9 dokumentiert das gelbe Vorsorgeheft. Für die J1-Untersuchung gibt es einen gesonderten Dokumentationsbogen. Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt zusätzlich eine U10, U11 sowie J2. Für sie gibt es ein grünes Checkheft.
Im ersten Lebensjahr finden bereits sechs Untersuchungen statt. Bei der U1 werden direkt nach der Geburt Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexe kontrolliert sowie das Nabelschnurblut getestet. In den weiteren fünf Untersuchungen stehen Organe, Nervensystem und Bewegungsfähigkeit sowie die altersgemäße Entwicklung des Kindes im Mittelpunkt.
U7, U7a, U8 und U9 folgen zwischen zwischen dem 2. und 5. Geburtstag in Jahresabständen. Dabei achtet der Arzt besonders auf sprachliche Entwicklung, Sehstörungen und Körperbeherrschung des Kindes, um mögliche Erkankungen bereits im Vorschulalter behandeln zu können. Die J1 findet im Alter von 12 bis 14 Jahren statt. Neben der körperlichen Entwicklung werden auch seelische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten sowie der Impfstatus untersucht. Um die Lücke zwischen U9 und J1 zu schließen, übernehmen manche Krankenkassen die Kosten für die U10 und die U11 im Alter von 7 bis 8 beziehungsweise 9 bis10 Jahren sowie für J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren.
Johanna Magaard