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EU-Arzneimittelbehörde befürwortet "Pille danach" ohne Rezept

24.11.2014

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat sich dafür ausgesprochen, die "Pille danach" mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Junge Frau sitzt im Bett und ist verzweifelt
Wird die "Pille danach" aus der Verschreibungspflicht entlassen, könnte sie Frauen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder Verhütungspannen früher zur Verfügung stehen und dann wirksamer sein.
© Doreen Salcher - Fotolia
Junge Frau sitzt im Bett und ist verzweifelt
Wird die "Pille danach" aus der Verschreibungspflicht entlassen, könnte sie Frauen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder Verhütungspannen früher zur Verfügung stehen und dann wirksamer sein.
© Doreen Salcher - Fotolia

Die Auswertung der verfügbaren Informationen zur "Pille danach" mit Ulipristalacetat habe ergeben, dass Frauen sie sicher und effektiv ohne ärztliche Verordnung anwenden können, teilt der zuständige Ausschuss der EMA mit. Dabei stützt er sich auf umfangreiche Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit des seit 2009 in der EU zugelassenen Wirkstoffs Ulipristalacetat. Die Daten hätten gezeigt, dass das Sicherheitsprofil von Ulipristalacetat mit dem von Levonorgestrel - einem anderen, besser erforschten Notfall-Verhütungsmittel - vergleichbar sei. Die "Pille danach" mit Levonorgestrel ist in den meisten Mitgliedsstaaten der EU bereits ohne Rezept verfügbar. In Deutschland allerdings nicht.

Mit der Freigabe von Ulipristal will die Behörde Frauen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder Verhütungspannen den Zugang zu entsprechenden Präparaten erleichtern. Ulipristal wirkt empfängnisverhütend, indem es den Eisprung verhindert oder verzögert. Dazu muss es bis spätestens fünf Tage nach dem Sex, am besten jedoch innerhalb von 24 Stunden eingenommen werden. Der Wegfall der Verschreibungspflicht soll dafür sorgen, dass Frauen das Präparat früher zur Verfügung steht, und so dessen Wirksamkeit steigern.

Die Empfehlung der EMA richtet sich an die EU-Kommission, die voraussichtlich bis Ende Januar 2015 einen endgültigen Beschluss fällen wird. In aller Regel aber folgt die Kommission den Empfehlungen der EMA. Da die "Pille danach" mit Ulipristal eine zentrale EU-Zulassung besitzt, wird dieser Beschluss für alle EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich bindend sein. Die deutsche Regierung – die CDU als stärkerer Partner in der Regierungskoalition ist erklärtermaßen gegen eine Entlassung der" Pille danach" aus der Verschreibungspflicht – könnte die Freigabe dennoch verhindern. Dazu könnte sie sich auf eine EU-Richtlinie berufen, die den Mitgliedsstaaten erlaubt, „den Verkauf, die Lieferung und den Gebrauch von empfängnisverhütenden oder schwangerschaftsunterbrechenden Arzneimitteln“ zu verbieten oder einzuschränken.

Wie sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert, wird abzuwarten sein. Wie auch immer die Entscheidung ausfallen wird: Bei einer Freigabe der "Pille danach" wären Deutschlands Apotheker bereit, die Sicherheit der Anwenderinnen durch Beratung sicherzustellen. Das hat der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, in der Vergangenheit bereits mehrfach betont.

PZ/AM/FH

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