Gesundheitspolitik

Illegaler Handel mit Corona-Medikament Paxlovid: „Wenige Einzelfälle“

PZ/NAS  |  16.01.2024

In Deutschland wird derzeit gegen mehrere Apothekerinnen und Apotheker ermittelt, weil sie das Coronamedikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft haben sollen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerinnen und Apotheker bietet den Ermittlungsbehörden ihre volle Unterstützung bei der schnellen Aufklärung an und geht davon aus, dass es sich um wenige Einzelfälle handelt.

Schild mit Apotheken-A.
Die Standesvertretung der Apothekerinnen und Apotheker geht davon aus, dass es sich bei den Vorwürfen um das Corona-Medikament Paxlovid um wenige Einzelfälle handelt.
© Valentin Baciu/iStock Editorial

Das Bundesgesundheitsministerium stellt Apotheken das Medikament Paxlovid kostenlos gegen schwere Coronafälle bereit. Einige Apotheker sollen die Chance für beträchtliche illegale Gewinne genutzt haben, berichtete ein Recherchenetzwerk von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR. Es werden Schäden in Millionenhöhe vermutet. Eine Anklage wurde demnach bereits erhoben, andere wurden schon wieder eingestellt.

Die ABDABundesvereinigung Deutscher Apothekerinnen und Apotheker äußerte sich unmittelbar zu den Vorwürfen: Die einzelnen Verfahren seien zwar nicht bekannt, gleichwohl biete die ABDA den Ermittlungsbehörden volle Unterstützung bei der schnellen Aufklärung dieser Vorwürfe an, "wo auch immer dies möglich ist", erklärte ABDA-Pressesprecher Benjamin Rohrer. Klar sei, dass der Handel oder gar Export des dem Staat gehörenden Corona-Medikaments nicht zulässig sei und bei Verstößen strafrechtlich verfolgt werden könne. "Diese klare Rechtsauffassung haben wir auch regelmäßig an alle Apotheken weitergegeben", so Rohrer.

Die Bevorratung mit dem Arzneimittel sei zu Beginn in den Apotheken nicht zulässig gewesen, sei dann auf 2 Packungen für normale Apotheken und auf 5 Packungen für Krankenhausapotheken begrenzt worden. Nach einer kurzen Lockerung sei seit Anfang 2023 die Bevorratung auf 20 Packungen in öffentlichen und 50 Packungen in Krankenhausapotheken begrenzt.

Die Standesvertretung gehe davon aus, dass Straftaten „nur in wenigen Einzelfällen“ vorgekommen seien, so Rohrer. Keineswegs dürften alle Apotheken in Deutschland unter Generalverdacht gestellt werden.

 

Das Recherchenetzwerk von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hatte heute berichtet, dass mehrere Staatsanwaltschaften gegen Apotheken in Deutschland ermitteln. Diese stünden unter Verdacht, das vom Staat beschaffte Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft zu haben. Es werden demnach Schäden in Millionenhöhe vermutet. Eine Anklage wurde demnach bereits erhoben, andere wurden schon wieder eingestellt.

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