Schmerz- und Fiebermittel, die den Wirkstoff Paracetamol in Packungsgrößen bis zu zehn Gramm enthalten, sollen auch weiterhin rezeptfrei bleiben. Das gab das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Anfrage bekannt.
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich in seiner gestrigen Sitzung gegen den Antrag auf vollständige Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht ausgesprochen. Dieses Votum ist rechtlich noch nicht bindend, denn der Ausschuss gibt der Bundesregierung lediglich fachliche Empfehlungen. Der Gesetzgeber folgt diesem Rat jedoch meist, wenn es darum geht, Entscheidungen über die Verschreibungspflicht einzelner Arzneistoffe zu treffen.
In der Vergangenheit hatte es nach Überdosierung von Paracetamol Todesfälle gegeben. Grund dafür ist eine Schädigung der Leberzellen, die zum Leberversagen führen kann. Daher ist es bei diesem Wirkstoff besonders wichtig, die in der Packungsbeilage genannten Dosierungen nicht zu überschreiten. Bei Kindern gilt das Körpergewicht als Maßstab für die korrekte Dosierung und nicht das Alter. Als Reaktion auf das Risiko durch Überdosierung wurde bereits vor gut drei Jahren die rezeptfrei erhältliche Menge Paracetamol auf zehn Gramm pro Packung begrenzt.
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RF/PZ