27.06.2014
Der islamische Fastenmonat Ramadan steht kurz bevor. Auch wenn in dieser Zeit spezielle Ernährungsvorschriften gelten, raten Apotheker, nicht auf die Einnahme notwendiger Medikamente zu verzichten. Häufig kann man Risiken aus dem Weg gehen, wenn die Dosis des Arzneimittels angepasst wird.
Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. "Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, kann mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden", sagt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise abends bzw. nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss. Für Diabetiker ist es besonders wichtig, ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abzustimmen. In Notfallsituationen erlaubt der Koran jedoch, das Fasten zu unterbrechen.
Die Vorschriften des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleich: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch im Ramadan erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen. Der Fastenmonat beginnt am 28. Juni und endet am 27. Juli 2014.
BAK/RF