25.01.2012
Ärzte können künftig ihren Patienten sportliche Aktivität auf Rezept verordnen. Die Bundesärztekammer hat zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin ein einheitliches "Rezept für Bewegung" entwickelt. Reichen die Patienten dieses Rezept mit einem Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Übungen ein, können die Krankenkassen die Maßnahmen fördern.
Körperliche Aktivität ist bei vielen Erkrankungen nicht nur eine sinnvolle Ergänzung sondern oftmals auch eine echte Alternative zur Verschreibung von Medikamenten. Daher sollten Ärzte nach Ansicht des Ausschusses für Gesundheitsförderung und Prävention ihre Patienten vermehrt zum Sport anregen. Damit würden sie auch ihrer Rolle als Gesundheitsberater für ihre Patienten gerecht. Das Rezept für Bewegung soll sie dabei unterstützen.
Das Rezeptformular ist ein einheitlicher Vordruck, auf dem der Arzt auch Empfehlungen für eine bestimmte Sportart vermerken kann. Im Internet können sich dann die Patienten auf der Seite www.sportprogesundheit.de des Deutschen Olympischen Sportbundes über entsprechende Kurse am Wohnort informieren, die durch das Siegel "Sport pro Gesundheit" zertifiziert wurden. Eine solche Verordnung von Sport auf Rezept wird in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig Holstein und Thüringen bereits praktiziert, andere Länder wollen in Zukunft nachziehen.
KK