25.07.2012
Vermischt mit Wasser besitzt Chlor eine desinfizierende Wirkung. Es macht Krankheitserreger und andere Stoffe, die im Wasser schwimmen, unschädlich. Da sich in großen öffentlichen Schwimmbädern viele Menschen im Wasser aufhalten, gelangen mit ihnen viel Schmutz und Bakterien ins Becken. Ohne den Chlorzusatz im Badewasser würde man sich eventuell anstecken und das Wasser sähe trübe und unsauber aus. Deswegen besteht in Deutschland für öffentliche Schwimmbäder die Pflicht, das Badewasser zu chloren.
Allerdings reizen Chlor und Schmutzpartikel die Bindehaut und stören den Tränenfilm, der das Auge vor dem Austrocknen schützt. Die Augen röten sich und brennen. Meistens klingen die Beschwerden nach einer Weile wieder ab. Es kann helfen, sich nach dem Schwimmen mit sauberem, ungechlortem Leitungswasser gründlich abzuwaschen. Bei empfindlichen Menschen kann diese Reizung aber die Bindehaut entzünden. Halten die Schmerzen über mehrere Stunden an, sollte man einen Arzt aufsuchen.
Am besten zieht man mit einer Schwimmbrille seine Bahnen. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt übrigens nicht nur für das Schwimmbad, sondern auch für Badeseen. Sie sind an der Oberfläche oft verschmutzt, was die Augen ebenfalls reizen kann. Gegen das Beschlagen der Brille gibt es Modelle mit einer sogenannten Anti-Fog-Beschichtung. Ähnliche Effekte sollen Anti-Fog-Spray und Anti-Fog-Tropfen besitzen.
Übrigens gibt es für Brillenträger Schwimmbrillen in der jeweiligen Dioptrienstärke. Prinzipiell lässt sich eine normale Schwimmbrille mit Kontaktlinsen kombinieren. Doch Vorsicht: Sollte diese während des Schwimmens vom Kopf rutschen, kann in das geöffnete Auge leicht Wasser eindringen. Die Kontaktlinse löst sich von der Netzhaut und landet auf Nimmerwiedersehen im Wasser.
PEF
Serie "Alles für die Augen"
Dieser Beitrag ist Teil einer Serie. aponet.de beleuchtet die verschiedenen Anforderungen, denen unsere Augen im Alltag ausgesetzt sind und zeigt, was ihnen hilft, wenn es Probleme gibt. Hier die Themen der anderen Folgen: